Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien

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Dienstag, 12. Juli 2011

Kennzeichnungspflicht für Hunde

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss jetzt gekennzeichnet werden, so dass er eindeutig identifizierbar ist. Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate dort aufhalten.

Auch Tiere, die in Niedersachsen geführt werden, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, fallen unter die Regelungen.

Schon heute ist es in der Schweiz und in Österreich sowie einigen anderen Ländern Pflicht, alle Hunde kennzeichnen zu lassen. Üblicherweise erfolgt dies per Mikrochip oder Tätowierung.

 http://www.tierarzt-roehl.de/hunde-chip-pflicht.html

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