Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss jetzt gekennzeichnet werden, so dass er eindeutig identifizierbar ist. Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate dort aufhalten.
Auch Tiere, die in Niedersachsen geführt werden, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, fallen unter die Regelungen.
Schon heute ist es in der Schweiz und in Österreich sowie einigen anderen Ländern Pflicht, alle Hunde kennzeichnen zu lassen. Üblicherweise erfolgt dies per Mikrochip oder Tätowierung.
http://www.tierarzt-roehl.de/hunde-chip-pflicht.html
Vertrauen zu Mensch und Tier, nur so ist eine stressarme Behandlung mit schulmedizinischen und alternativen Heilmethoden möglich.
Behandlungschwerpunkte: Haustieren, Reptilien, Papageien,
Zahnbehandlungen, Homöopathie, Naturheilverfahren, Laboruntersuchungen usw.
NotfallNr: 0178 / 634 17 18
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr: 08.15 – 19Uhr
Di: 08.15 – 12Uhr
Do: 08.15 – 20Uhr
Dienstag, 12. Juli 2011
Kennzeichnungspflicht für Hunde
Eingestellt von
Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien in Apensen bei Buxtehude mit Notdienst
um
05:20


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