Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien

Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien
Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien

Freitag, 29. Juli 2011

Vom 01.08. bis 05.08.2011 nur Terminvereinbarungen möglich

Die Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien ist vom 01.08. bis 05.08.2011 wegen Krankheit  nur in den Sprechzeiten zu erreichen.
Bitte telefonisch (04167 698 706) bzw. online Termine vereinbaren!

In der Zeit wird auch KEIN Notdienst angeboten.

Wir bitten um Verständnis

Dienstag, 19. Juli 2011

Jetzt Termin beim Tierarzt online vereinbaren

Vielleicht kennen Sie die Situation auch: Mein Hund, Katze, Bartagame, Schlange oder ein anderes Tier hat abends ein Problem. Für den Notdienstbesuch ist es vielleicht noch nicht so schlimm, aber ein Tierarztbesuch am nächsten Tag sollte schon sein.
Beim Tierarzt jetzt anrufen und einen Termin vereinbaren wird wohl eher nicht gehen. Doch gleich einen Termin vereinbaren würde schon angenehm sein.

Die Lösung ist ganz einfach!
Bei der Tierarztpraxis für Kleintiere & Reptilien bei Buxtehude kann man im Internet sofort eine Terminanfrage stellen (gleich mit zwei Alternativterminen).

Versuchen Sie es, es geht ganz schnell!

http://www.tierarzt-roehl.de/contact.html 

Dienstag, 12. Juli 2011

Kennzeichnungspflicht für Hunde

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss jetzt gekennzeichnet werden, so dass er eindeutig identifizierbar ist. Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate dort aufhalten.

Auch Tiere, die in Niedersachsen geführt werden, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, fallen unter die Regelungen.

Schon heute ist es in der Schweiz und in Österreich sowie einigen anderen Ländern Pflicht, alle Hunde kennzeichnen zu lassen. Üblicherweise erfolgt dies per Mikrochip oder Tätowierung.

 http://www.tierarzt-roehl.de/hunde-chip-pflicht.html

Freitag, 1. Juli 2011

Chip-Pflicht für Hunde

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss jetzt gechippt werden, so dass er identifizierbar ist.
Das neue Gesetz gilt für alle Hunde, deren Halter in Niedersachsen wohnen oder sich länger als zwei Monate dort aufhalten. Auch Tiere, die in Niedersachsen geführt werden, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, fallen unter die Regelungen.
Tel.: 04167 / 698 706